In Niedersachsen soll noch dieses Jahr, die von Datenschützern hoch umstrittene Abschnittskontrolle, als Pilotprojekt für den fließenden Verkehr eingeführt werden.
Die Strafen sind dann somit ahndbar .
Schon 2015 hatten wir in NRW vom Landesfachausschuss Verkehr davor gewarnt, aber von einem Parteitagsbeschluß abgesehen, da die datenschutzrechtliche Lage eine Einführung in Deutschland sowieso nicht zulassen würde.
Nachdem wir aber mittlerweile offene Grenzen ohne parlamentarischen Beschluß dazu, eine Vergemeinschaftung der Schulden auf EU Ebene ohne vertragliche Grundlage u.v.m. an eigentlich nicht zulässigen Entscheidungen auszuhalten haben, wird wohl auch nicht vor Bewegungsprotokollen und massenhafter Datensammlung unbescholtener Bürger halt gemacht.
Wir lehnen das mit aller Entschiedenheit ab und machen uns dafür stark das wir uns nicht in ständiger Überwachung, sondern als mündige Bürger in Freiheit fortbewegen können.
Tempolimits sollen nur an sinnvollen Stellen angebracht werden und nicht auf Strecken wie in Schottland, wo der längste lückenlos überwachte Abschnitt 220 Kilometer beträgt.
Das misstrauen gegenüber der Bevölkerung ist erschreckend.
Die Dauerüberwachung würde dem Staat eine neue Einnahmequelle generieren.
Man kann davon ausgehen das dort dann auf gut ausgebauten Straßen, viel zu geringe Geschwindigkeiten erlaubt werden um Gelder von den Bürgern in die Haushaltskassen umzulenken.
Dagegen werden wir uns wehren!
#FreiheitstattBevormundung
#KeineDauerüberwachung
#GegenAbzocke
#NurdieAfD
http://www.n-tv.de/auto/Section-Control-statt-Blitzer-article19871989.html
Unser Papier von 2015:
Punkt eins steht im aktuellen NRW Wahlprogramm
Punkt zwei in unserem Grundsatzprogramm
Antrag (Dieser Antrag kann komplett oder in 3 Modulen einzeln abgestimmt werden, vorerst ist angedacht einen Meinungsbild des Landesparteitages einzuholen ob dieser Antrag komplett abgestimmt werden kann, bei positivem Ausgang wird zur Abstimmung übergegangen und bei negativem Bild werden die 3 Module einzeln abgestimmt)
-Prävention anstatt Sanktion
oder „Vom Überwachungskonzept des unmündigen, unbewussten und bevormundeten Verkehrsteilnehmers hin zu einem Befähigungskonzept zu einem eigenverantwortlichen, freien und mündigen bewussten Verkehrsteilnehmer“.
Der Landesparteitag der AfD in Nrw möge folgendes Konzept /Einzelpositionen beschließen, die AfD fordert eine neue Herangehensweise bei der Vermeidung von Verkehrsunfällen und bei dem Umgang mit den Verkehrsteilnehmern im Bereich des motorisierten Individualverkehrs.
Folgende Forderungen beinhaltet das Konzept:
– (Punkt 1) Ein auffüllen der Haushaltskassen mit fest eingeplanten Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung lehnen wir ab, die Verkehrsüberwachung soll ausschliesslich der Sicherheit dienen und nicht einer Finanzierung der Haushaltskassen. Das heisst an nachweislichen Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen soll zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und Bürger eine Verkehrsüberwachung stattfinden, die Erlöse aus den Einnahmen sollen höchstens den Aufwand für die Verkehrsüberwachung decken und der eventuelle Rest fliesst in eine Hilfsorganisation für Unfallopfer, somit wird kein Anreiz mehr für Stadt/ Land/ Bund vorhanden sein, um Geschwindigkeitsüberwachungen vornehmlich zur Umleitung finanzieller Mittel vom Bürger an die öffentliche Hand zu betreiben.
– (Punkt 2) Ideologische Tempolimits wie z.B. Tempo 30 in der Innenstadt auf Hauptstrassen, ein generelles Tempolimit auf Autobahnen etc. werden entschieden abgelehnt, statt dessen soll überprüft werden wo tatsächlich notwendige Beschränkungen erforderlich sind und wo Beschränkungen auch wieder aufgehoben bzw angehoben werden können. Auf der Autobahn sollen Verkehrsleitsysteme, den Wetter und Verkehrsverhältnissen entsprechend, die Geschwindigkeit regeln. Bei Unwettern kann die Geschwindigkeit entsprechen herab gesetzt, um z.B. Aquaplaning zu verhindern, und bei gutem Wetter wieder aufgehoben werden. Bei hohem Verkehrsaufkommen lässt sich durch passend gesetzte Geschwindigkeitsbeschränkungen der Verkehr im Fluss halten, während die Limits bei freier Strecke aufgehoben werden können.
-(Punkt 3) Eine Dauerüberwachung des fliessenden Verkehrs „Section Control“, wie es z.B. die Niederlande auf Landstrassen und Autobahnen praktiziert, lehnen wir ab.
Begründung
(Punkt 1)Eine seriöse finanzierung des Haushaltes ist für die AfD von entscheidender Bedeutung.
Durch die Abhängikeit aus den Einnahmen der Verkehrsüberwachung, die oft in Sicherungshaushalten vorhanden ist, da als weitere Option sonst die Anhebung der Gewerbesteuer verlangt wird, kann nicht geschlussfolgert werden dass das Ziel eine angepasste Fahrweise ist, sondern dass es im Gegenteil den Haushalt gefährden würde wenn sich die Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten würden.
Da in Punkt 3.1. des Runderlasses des Innenministeriums NRW von 2009 richtigerweise nur die Verkehrssicherheit als Ziel der Verkehrsüberwachung erwähnt wird, ist diese Einnahmequelle aufs schärfste zu verurteilen und darf nicht als seriöser Teil eines Haushaltsplans aufgeführt werden und zeigt einmal mehr wie mit den Bürgern umgegangen wird und welche Entwicklung die Politik unter Rot Grün nimmt. Verkehrsüberwachung muss an Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten statt finden und somit der Verkehrssicherheit dienen und nicht an lukrativen Stellen stattfinden wo keinerlei Gefahr droht aber Einnahmen zu erwarten sind.
(Punkt 2) Für solche allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen besteht weder aus Verkehrssicherheits- noch aus
Umweltgründen ein Anlass. Die Autobahnen sind nach wie vor unsere sichersten Straßen. Unverantwortliches Schnellfahren lässt sich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht verhindern. Unfälle bei höherem Tempo sind meist auf Übermüdung, Alkoholeinfluss oder rücksichtsloses Verhalten des Fahrers zurückzuführen. Nicht hohe, über der Richtgeschwindigkeit liegende Geschwindigkeiten sind Ursache für die meisten Unfälle, sondern vielmehr die im Einzelfall nicht an die Situation angepasste Geschwindigkeit. Die Ablehnung eines generellen Tempolimits lässt sich direkt aus unseren Grundwerten ableiten, da wir keine ideologischen sondern vernuftorientierte Grundsätze haben. Zudem positionieren wir uns zu einem Thema, das im Wahlkampf eine wichtige Rolle spielt. Außerdem stellen wir klar, dass wir keine Bevormundung der Autofahrer anstreben und eher die wahren Ursachen der Unfälle bekämpfen wollen. Das generelle Tempolimit wird jeden Wahlkampf zum Thema gemacht, 2017 wird dies auch der Fall sein deshalb müssen wir uns zu diesem Thema dringenst positionieren. Da eine Studie in Auftrag gegeben wurde die Mitte dieses Jahres beendet sein wird ist es unerlässlich dazu einen Standpunkt zu haben um dem manipulativen treiben, mit Rückendeckung der Basis entgegen zu wirken.
-(Punkt 3)Bei der sogenannten Section Control erfasst die Kamera die überhöhte Geschwindigkeit nicht mehr an einem Punkt sondern auf einem längeren Streckenabschnitt. Es wird von jedem Fahrzeug bei der ersten Kamera das Kennzeichen registriert und nach einem bestimmten Streckenabschnitt wird das Fahrzeug von einer zweiten Kamera erneut erfasst. Die Durchnittsgeschwindigkeit wird ermittelt und bei Überschreitung wird wie üblich geblitzt. Das problematische ist die verdachtsunabhängige Aufnahme bei der ersten Kamera und das generelle Misstrauen in das Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit des Verkehrsteilnehmers, eine Atmosphäre des gegenseitigen Misstrauens von Staat und Bürger wird bei der Dauerüberwachung geschürt.
Quellenbelege
Punkt 1 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text? anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2055&bes_id=13212&val=13212&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1
Punkt 2 https://www.adac.de/…/pdf/rv_tempolimit_flyer_0813_30472.pdf
http://www.derwesten.de/…/tempolimit-modellfall-dortmund-ai…
Punkt 3 http://www.derwesten.de/…/polizei-will-raser-mit-neuer-high… https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text? anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2055&bes_id=13212&val=13212&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&m enu=1