AfD Hamm, 25. August 2025

Landgericht Paderborn untersagt AfD-Wahlplakat mit Lindenhof – AfD Hamm kündigt Berufung an und kritisiert politische Instrumentalisierung des Rechtsstaats

Am 20. August 2025 hat das Landgericht Paderborn (Az.: 3 O 292/25) entschieden, dass ein Wahlplakat der AfD Hamm mit dem Motiv des „Lindenhofs“ in Rhynern künftig nicht mehr verwendet werden darf. Betreiber des Hauses ist die Kolping-Stiftung.

Das Gericht stellte zwar fest, dass das Foto rechtmäßig von öffentlichem Grund aufgenommen wurde und unter die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG fällt. Dennoch untersagte es die Nutzung des Motivs, da angeblich eine ungewollte Assoziation zwischen dem Kolpinghaus und der AfD entstehen könne.

Für die AfD Hamm ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar. Das Plakatmotiv wurde – wie dargelegt – ausschließlich aus gestalterischen Gründen gewählt. Der Lindenhof ist ein ortsbildprägendes Fachwerkhaus in Rhynern, weithin bekannt, und diente als Hintergrundbild ohne Bezug zum Betreiber. Eine politische Verbindung wurde ausschließlich von der Gegenseite unterstellt.

Julian-Bert Schäfer, AfD-Spitzenkandidat für Rhynern, erklärte nach der Entscheidung:
„Wir haben zu keinem Zeitpunkt den Eindruck erweckt, mit dem Kolpinghaus zusammenzuarbeiten. Wer ein öffentlich sichtbares Gebäude fotografiert und als Hintergrund nutzt, verletzt damit kein Recht – schon gar nicht, wenn der Fokus klar auf dem Kandidaten liegt. Das Urteil ist für uns unverständlich, deshalb werden wir Berufung einlegen.“

Die AfD Hamm sieht darüber hinaus ein auffälliges politisches Umfeld: Mindestens ein SPD-Funktionär soll im Vorfeld Druck auf den Betreiber ausgeübt haben. So habe Bezirksbürgermeister Andreas Obering (SPD) den Gastwirt telefonisch zur Rede gestellt.
Wie das ganze ablief, ist aus dem Gerichtsprotokoll zu entnehmen. Hier ein Zitat des Zeugen Bontempi aus dem Protokoll: „Er war sehr aufgebracht. Der hat gefragt, was das solle, warum wir mit der AfD zusammenarbeiten. Ich musste dann klarstellen, dass wir mit den Plakaten selber nichts zu tun und darauf auch keinen Einfluss hatten.“ Der Zeuge Bontempi behauptete weiter in der mündlichen Verhandlung, dass seit drei Wochen keine Trauerfeiern mehr im Lindenhof stattgefunden hätten und dass dies mutmaßlich mit dem Plakat zusammenhänge. Diese Aussage ist weder belegbar noch plausibel und wenn weniger Menschen in Rhynern sterben, dann ist das eine gute Nachricht und kein Grund, dass man die AfD Hamm dafür verurteilt. Und auch Oberbürgermeister Marc Herter (SPD) wurde im Klageverfahren positiv in Verbindung mit dem Kolpinghaus genannt. Diese Vorgänge legen aus Sicht der AfD nahe, dass es sich um eine politisch motivierte Kampagne handelt. Hinzu kommt, dass sowohl die Aussagen der Klägerseite als auch das Vorgehen von SPD-Vertretern das angebliche Bemühen um politische Neutralität des Kolpinghauses klar infrage stellen.

Pierre Jung, Sprecher der AfD Hamm, betont:
„Hier geht es längst nicht mehr um juristische Fragen, sondern um gezielte politische Einschüchterung. Die SPD versucht mit haltlosen Anschuldigungen, die AfD in Misskredit zu bringen und aus der Öffentlichkeit zu drängen. Wer demokratische Mitbewerber auf diese Weise attackiert, schadet dem Vertrauen der Bürger in eine freie Demokratie.“

Die AfD Hamm stellt klar: Unsere Wahlwerbung bewegt sich im gesetzlichen Rahmen.
Der Versuch, neutrale Hintergrundmotive zu skandalisieren, zeigt die Nervosität der politischen Konkurrenz. Der Schriftzug auf dem Gebäude war von Anfang an eindeutig unkenntlich gemacht. Eine Berufung gegen das Urteil ist bereits eingereicht. Auch wenn das Plakatmotiv vorsorglich in ganz Hamm mit Lack so überarbeitet wurde, dass der Lindenhof nicht mehr sichtbar ist und damit die Auflage des Urteils von uns umgesetzt wurde, geht es der AfD Hamm um ein gerechtes und objektives Urteil.

Pierre Jung
Sprecher der AfD Hamm