Pressemitteilung

In diesem Jahr fällt das höchste islamische Fest, das Opferfest, auf die Zeit vom 31. August bis 4. September. Traditionell wird zu diesem Anlass ein Tier geschlachtet. Es sei üblich, zu opfern und rituell zu schlachten. Das bedeutet für das Tier, ohne vorangehende Betäubung durch einen Schnitt durch den Hals getötet zu werden. Es wird „geschächtet“ und erleidet somit unnötige Qualen.
Das Schächten ist in Deutschland jedoch aus Gründen des Tierschutzes nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind ausschließlich Schlachtbetriebe mit Sondererlaubnis. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Regelung vielfach nicht beachtet wird.

Pierre Jung ist Sprecher der AfD im Kreisverband Hamm. Er ist Direktkandidat für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September. In dieser Eigenschaft appelliert er an die Landwirte im westfälischen Raum, aus den zuvor genannten Gründen keine kleinen Wiederkäuer zu verkaufen, wenn der Verdacht besteht, dass diese Tiere geschächtet werden könnten.

In anderen europäischen Ländern wie Schweden, Niederlande, Schweiz, Polen, Norwegen, Island, Liechtenstein und Dänemark ist das betäubungslose Schächten ausnahmslos untersagt, was tierschutzrechtlich auch beispielhaft für Deutschland sein sollte.
Wie kann die Politik eines modernen, zivilisierten und fortschrittlichen Landes vor dieser offensichtlichen Tierquälerei die Augen verschließen?

Die Bundestierärztekammer veröffentlichte ein Gutachten, in dem weltweit über 70 Untersuchungen zu diesem Thema ausgewertet wurden. Dort kam man zu dem Ergebnis, dass das betäubungslose Schächten selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil der Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen führt und überdies fehleranfällig sei. Das bedeutet, dass häufig mehrere Schnitte erforderlich sind, da die Hauptschlagader sich durch Blutgerinnsel verschließen kann. Weitere Probleme entstehen beispielsweise durch die Bewollung bei Schafen oder auch starken Abwehrbewegungen bei Rindern. Ausströmendes Blut sammelt sich nach einem solchen Kehlschnitt anschließend in den Bronchien und Lungen, so dass die Tiere infolge des Sauerstoffmangels, verbunden mit Erstickungsängsten, völlig unnötig leiden. Nach Ansicht des Präsidenten der Bundestierärztekammer, Dr. Ernst Breitling, ist damit der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.
Diese Form der Tierquälerei wird leider in Deutschland betrieben und geduldet, besonders in diesen Tagen.
Aus dem Grundsatzprogramm der AfD ergibt sich, dass derartige Dinge mit dem Staatsziel „Tierschutz“ nicht vereinbar und ohne Ausnahme zu verbieten sind. Die Ausnahmeregelung für Religionsgemeinschaften in Paragraf 4a (2) des deutschen Tierschutzgesetzes ist hiernach zu streichen.

Die AfD lehnt darüber hinaus auch das Schächten mit vorheriger Elektrokurzzeitbetäubung ab. Der Begriff Kurzzeitbetäubung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Tier nur beim Halsschnitt kurz betäubt ist, zum Ausbluten dann aber wieder aufwacht, um anschließend qualvoll zu verenden.
Pierre Jung hat aktiv an diesem Programmpunkt mitgearbeitet und sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass dieses Thema im Grundsatzprogramm aufgenommen wurde.
Daher unser Mahnruf an Landwirte und Viehhändler. Achten Sie dieser Tage auf die Abnehmer Ihrer Tiere und ersparen Sie diesen im Zweifelsfall ein durch nichts zu rechtfertigendes qualvolles Ende.