Der Unterschied zwischen einem Kirchturm und dem Minarett

Bei einem Minarett gibt es mehrere wesentliche Unterschiede zu einem Kirchturm, es sind natürlich beides Zweckbauten, doch der Zweck unterscheidet sich erheblich.
Erstens ist das Läuten eines Kirchturms nonverbal und dient allein der Vermittlung der Uhrzeit bzw. der nonverbalen Einladung zum Gottesdienst, was unpolitisch ist.
Ein Minarett hingegen dient dem Muezzin zum Ruf und als symbolisches Zeichen. Der Ruf hingegen ist verbal nicht nonverbal und er enthält eine Botschaft, die einen weltlichen Machtanspruch Allahs verkündet bzw. als Kampfansage an andere Religionen aber auch weltliche Mächte gilt und damit politisch ist.

Im Orginal ist dies der Ruf:
„Allahu akbar – Allah ist der Größte;
Ashhadu an la ilaha illa llah – Ich bezeuge, daß es keinen Gott außer Allah gibt;
Ashhadu anna Muhammad rasulu llah – Ich bezeuge, daß Muhammad der Gesandte Allahs ist;

Haya ala s-salat – Auf zum Gebet;
Haya ala t-talah – Auf zum Heil;
Allahu akbar – Allah ist der Größte;
La ilaha illa llah – Es gibt keinen Gott außer Allah.“

Doch das Minarett stellt diesen politischen Machtanspruch nicht nur durch den Ruf des Muezzins akkustisch dar, sondern möchte auch als optisches Symbol seine Dominazansprüche zur Geltung bringen und verstärkt den Antrieb von Autonomieaktivitäten bei den Muslimen.
Um den Rahmen nicht zu sprengen hebe ich nur die herausstechenden Unterschiede baulicher Natur heraus. Das Minarett als Siegessäule nach erfolgter Eroberung (Handwörterbuch des
Islam, 413f.). Dabei gilt als sicher, daß bereits Mu’awiya (gest. 680), der erste und sehr weitsichtige Kalif der ersten islamischen Dynastie, unter dem Eindruck der christlichen Zeremonien bereits vorhandene Türme in den Moscheebau einbezog, um die Entwicklung des jungen Islam optisch zu verstärken.
Wenngleich selbst noch christlich beeinflusst, so stand für die Umayyaden, wie auch für alle anderen Dynastien des Islam fest, daß sie selbst nur auf dem Boden ihrer Glaubensregeln regieren konnten. Da diese Regeln schon in der Frühzeit, ausgehend vom Vorbild des Verkünders Muhammad, die militärische Ausbreitung einschlossen, waren alle anderen Religionen und Machtsysteme zu überwinden, wobei sich die Zerstörung von Kirchen, Synagogen und Tempeln zur oft und bis heute wiederholten Routine entwickelte. Wo immer es sich anbot, wandelte man die Baulichkeiten auch in Moscheen um. Weniger dem architektonischen, geschweige denn spirituellen Empfinden, sondern schlicht dem effektiven Bedarf und Erfordernis der Zeitersparnis, also politischer Notwendigkeit gehorchend, bezog man – neben anderen Turmformen –auch den Kirchturm ein, der somit an der anschließenden Entstehung des Minaretts beteiligt war (Encyclopaedia of Islam VI, 362).
Bei dem sehr ausgeprägten Geschichtsbewußtsein der Muslime ist es daher kein Zufall, wenn sie auch heute viele ihrer Moscheebauten nach islamischen Feldherren oder schlicht „Eroberer“ (arab.: al-fatih) bzw. im türkischen Bereich „Aya Sofya“ (Hagia Sophia) nennen, um die Geschichte zurückzudrehen und die glorreiche Vergangenheit in die Gegenwart zu holen.
Über die Höhe der Bauten sei kurz angemerkt dass in Saudi Arabien überhaupt keine Kirchen erlaubt sind, im Gegensatz zu Deutschland wo Moscheen auch laut der AfD ihren Platz haben. In dem Pakt der Umar im Mittelalter war den Schutzbefohlenen Juden und Christen nicht erlaubt ihre Gebetshäuser höher als die muslimischen zu bauen und dass Minarett mußte immer das höchste Gebäude sein. Also ist es historisch ein Machtzeichen gegen die nach Schariarecht mit weniger Menschenrechten ausgestatteten Nichtmuslime.
Die Kirchtürme hingegen wurden in der Regel gebaut und nicht erobert.
Ein Minarettverbot beeinträchtigt zudem nicht die Religionsfreiheit oder Religionsausübung.

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Warum wir eine öffentlich rechtliche Körperschaft für den Islam ablehnen
Die AfD lehnt den Status des Islams als öffentlich rechtliche Körperschaft ab, da er die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht mitbringt und unserer Kultur und unseren Werten in vielen Punkten konträr gegenüber steht.
Die Religionsfreiheit ist kein schrankenloses Recht und wird begrenzt durch die anderen Werte unseres Grundgesetzes. Ob Tierschutz (die AfD lehnt das Schächten generell ab und setzt sich auch gegen Massentierhaltung ein), Gleichberechtigung von Frau und Mann, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Religion nicht über dem Staat stellen, Trennung von Staat und Religion, all dies ist dem Islam wesensfremd und unser Artikel 4.1.“Die Freiheit des Glaubens , des Gewissens und die Freiheit des weltanschaulichen Bekennisses sind unverletzlich“ ist mit dem Islam nicht vereinbar, da eine Abkehr vom Islam drastische Folgen für den Apostaten hat.
Selbstkritik ist dem Islam ebenfalls wesensfremd und wird im Islam abgelehnt, Kritik von Aussen mit dem Tod bestraft. Die AfD ist gegen die Kriminalisierung von Islamkritik.
Eine islamische Autorität aus Kairo hat vor kurzem im Bundestag bekräftigt dass Sie tolerant wären, indem Sie ja auch Mischehen zwischen Muslimen und nicht muslimischen Frauen zulassen.
Abgelehnt wird aber dass nichtmuslimische Männer muslimische Frauen ehelichen. Dies ist auch die Meinung der meisten Islamverbände. Diese Werte sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, sie bekämpfen die Werte des Grundgesetzes.
Desweiteren ist der Islam dogmatisch und beansprucht eine ewige Gültigkeit der Verse des Korans, was eine Auslegung in einem historischen Kontext nicht zulässt.
Die AfD möchte den Islam nicht reformieren oder ihm ein Religionsverständnis oktroyieren welches uns zusagt, dass wäre anmassend und wir wollen den Islam auch nicht einbürgern, aber wir setzen ihm Schranken wo er die Werte des Grundgesetzes übertritt, sich über den Staat stellt und Machtansprüche erhebt bzw. eine Gefahr darstellt.
Eine Reform muß von den muslimischen Gemeinden selbst kommen, daher benötigen wir keinen Staatsvertrag, sondern können auch selbst durch Gesetze Schranken setzen.
Wir verlangen eine Assimilation der Muslime in die Gastgesellschaft und wollen keine Segregationserscheinungen fördern.
Die Religionsfreiheit ist laut Grundgesetz unter anderem in dem Maße gegeben, indem die negative Religionsfreiheit ebenfalls geschützt ist, was dem Islam auch wesensfremd ist.

Für die AfD gehört der Islam nicht zu Deutschland, integrierte Muslime aber schon.

Denn die Muslime haben sich in die freiheitlich demokratische Grundordnung integriert und nicht in den Islam.